Unfälle und schwere Vorfälle von bemannten Luftfahrzeugen auf Schweizer Hoheitsgebiet oder von in der Schweiz eingetragenen Luftfahrzeugen im Ausland müssen nach Art. 23 LFG i.V.m. Art. 17 VSZV unverzüglich an die Meldestelle der SUST gemeldet werden. Die Meldestelle der SUST ist die Alarmzentrale der Schweizerischen Rettungsflugwacht mit den Telefonnummern: in der Schweiz 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333. Ausschliesslich Vorfälle, bei denen noch nicht im Vornherein klar ist, dass sie schwere Vorfälle darstellen, können innerhalb von 72 Stunden an info-av(at)sust.admin.ch gemeldet werden.
Alle unter Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 fallenden Ereignisse, schwere Störungen und Unfälle von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind nach Art. 20 LFG innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnisnahme über das Meldeportal an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu melden.
Im Zweifelsfall ist die SUST über den telefonischen Meldeweg (in der Schweiz 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) zu informieren. Der diensthabende Untersuchungsleiter wird sich umgehend mit dem Fragesteller in Verbindung setzen und eine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens fällen.
Meldestelle der SUST:
- Tel. 14 14 (in der Schweiz)
- Tel. +41 333 333 333 (aus dem Ausland)
Meldeportal BAZL: ECCAIRS2 | Report an Occurrence (aviationreporting.eu)