Willkommen auf dem Flugplatz Luzern-Beromünster, einem der bemerkenswertesten Grasflugplätzen Europas. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Regeln zu lesen und anzuwenden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Flugplatzleitung.
Gefahrensituation: Starker Westwind
Bei Westwindlage im Mittelland der Schweiz kann es bei mittleren bis starken Westwinden auf der Ostseite des Waldstückes (roter Kreis) zu Turbulenzen und Abwinden kommen. Dies erschwert oder verunmöglicht einen Start und Steigflug auf Piste 33 erheblich bis man diese Zone passiert hat. Führen Sie daher eine defensive Start - und Steigflugberechnung gemäss Flugzeughandbuch aus und planen Sie zusätzlich Reserven ein. Lokale Kenntnisse helfen die aktuelle Situation zu beurteilen. Machen Sie sich damit vertraut.
Gefahrensituation: Starke Bise
Bei Bisenlage im Mittelland der Schweiz kann es bei mittleren bis starken Ostwinden auf der Westseite dieses Waldstückes (gelber Kreis) zu Turbulenzen und Abwinden kommen, die einen Endanflug Piste 33 (Final) erheblich erschweren oder verunmöglichen.
Führen Sie daher eine defensive Anflugtaktik durch. Lokale Kenntnisse helfen die aktuelle Situation zu beurteilen. Machen Sie sich damit vertraut.
Zur Verdeutlichung die beiden Gefahrengebiete aus der Vogelperspektive.
Fallschirmsprungbetrieb
Der ortsansässige Fallschirmclub Skydive Luzern führt von Mitte Mai bis Mitte September bei guter Witterung täglich Fallschirmsprungbetrieb durch, insbesondere an den Wochenenden. Sobald das neben dem Signalplatz positionierte Drehlicht (gelber Kreis unten) eingeschaltet ist, dürfen keine Landungen und Starts durchgeführt werden (Ausnahme ist das Absetzflugzeug selbst).
Befinden sie sich auf dem Parkplatz, halten sie ihre Position (Motorstarts sind erlaubt, jedoch aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen), bis der Luftraum der Absprungzone wieder freigegeben ist.Befinden sie sich am Haltepunkt vor dem Auflinieren, halten sie Ihre Position bis die Piste freigegeben wird (Via Funk "Beromünster von Para, alle Springer sind am Boden").
Befinden Sie sich im Anflug und eine Landung innerhalb der angegebenen Zeit ist nicht möglich oder das Drehlicht ist eingeschaltet, sehen sie von einem Anflug ab. Befinden Sie sich bereits im Short Final Runway 33 und es befinden sich Fallschirme in der Luft, sofort Durchstarten und nach rechts wegdrehen, respektive nach links, sollten Sie sich im Endanflug Runway 15 befinden.
Fliegen Sie Warteschlaufen bis der Luftraum und die Piste freigegeben sind. Empfohlen werden die beiden Seegebiete (Sempachersee, Baldeggersee).
Anmerkung: Sehen Sie generell von Flugplatz-Überflügen ab, auf denen Sie nicht landen wollen. Es muss immer mit Fallschirmsprungbetrieb gerechnet werden. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Flugsicherheit.
Parkordnung und Bodenbetrieb
- Parkplätze 1-13 sind frei benutzbar (Zone A) und das Rollen ist stets erlaubt.
- Parkplätze 4, 8, 11, 14 sind bei Fallschirmsprungbetrieb gesperrt (Zone B) und das Rollen ist ebenfalls untersagt.
- Hartbelag vor dem Hangar nur zum Hangarieren, kein Rollen erlaubt, Triebwerkstart nur im Ausnahmefall, parallel zum Hangar. Es ist untersagt den Propellerwind in den Hangar zu blasen.
- Cessna C150 bitte Richtung Neudorf parkieren (Tankentlüftung) Parkplätze 1 und 2 nicht verwenden, damit kein Propellerwind Richtung Restaurant und Gäste blasen.
Allgemein bitten wir alle Piloten beim Rollen umsichtig zu handeln, dass der Propellerwind Richtung Restaurant grundsätzlich vermieden wird. Wenn möglich immer erst in Richtung Piste eindrehen, wenn das Flugzeug am Restaurant vorbei ist, und nur so viel Leistung setzen, wie wirklich zum Rollen notwendig ist.
- Befindet sich ein Flugzeug im Final Runway 33 und Sie können die Run up Area nicht erreichen, bis das Flugzeug die Pistenschwelle überfliegt, warten Sie auf dem Parkplatz bis das Flugzeug gelandet ist. Dies aus Sicherheitsgründen, denn wenn das landende Flugzeug ausbricht, besteht ein Kollisionsrisiko.
- Run up primär in der rot eingekzeicheten Run up bay durchführen.
Empfehlungen für den Start
- Die Graspiste in Beromünster kann je nach Pistenzustand einen Start oder eine Landung verunmöglichen.
- Die Flugplatzleitung entscheidet, ob die Piste benutzbar ist. Dies entbinden den Piloten aber nicht von seiner Verantwortung.
- Nehmen Sie sich die Pistenmittenmarkierung als Referenz für einen Startabbruch.
- Grundsätzlich kein Start auf Piste 33 bei Rückenwind und nahe oder bei max. Startgewicht!
Start, Anflug und Landung
Primär wird auf dem Flugplatz Luzern-Beromünster auf der Piste 33 operiert (Starts und Landungen).
Bei entsprechenden Windverhältnissen kann aber auch auf der Piste 15 gelandet werden. Von einem Start auf der Piste 15 sollte grundsätzlich abgesehen werden, da das Gelände in Richtung Süden sehr stark ansteigt und zudem mit starken Leewinden (Abwinden) gerechnet werden muss. Ausnahmen können vom Flugplatzchef bewilligt werden.
Wichtig: Das Landen auf der Piste 33 ist einweisungspflichtig, das heißt, es darf erst nach erfolgter Einweisung selbst auf Piste 33 gelandet werden. Die Einweisung erfolgt von einem dafür zugelassenen Fluglehrer und danach der Eintrag auf die Liste der eingewiesen Piloten. Piste 15 kann auch ohne Einweisung angeflogen werden. Parallelstarts und Parallellandungen mit Segelflugzeugen sind nicht erlaubt. Segelflugzeuge sind vortrittsberechtigt.