Allgemeines
Im Rahmen einer Vereinbarung der Oberzolldirektion verfügt die Flubag Flugbetriebs AG über die Kompetenz auf dem Flugplatz Luzern-Beromünster Personenabfertigungen für Direktflüge ins Ausland (Ausflug-Zoll in den Schengen-Raum) bzw. für Direktflüge aus dem Ausland (Einflug-Zoll aus dem Schengen-Raum) zu bewilligen. In diesem Zusammenhang wird das Vorgehen für die Zollabfertigung wie folgt geregelt.
Wichtig (Anmeldung oder Änderung): Bitte immer Patricia Wandeler 041 930 18 66 oder 079 325 41 29 anrufen.
Ausgefüllte Zollanmeldungen werden nur an das C-Büro geleitet und werden dann vom Büro an das Zollamt weitergeleitet.
Nur Personenzoll ist möglich.
Vorgehen
- 2 Stunde vor dem geplanten Start in Beromünster, und 2 Stunden vor der geplanten Landung in Beromünster muss der verantwortliche Pilot die Zollanmeldung komplett ausfüllen und abschicken. Verzollungen von Unterhalts Arbeiten etc. nur über Zollflugplatz möglich (Altenrhein, Bern, Basel).
- In jedem Fall ruft der Pilot direkt anschliessend persönlich unter der Telefonnummer +41 41 930 18 66 (wenn Büro nicht besetzt auf +41 79 325 41 29) den Betriebsleiter/Flugdienstleiter auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
- Der Betriebsleiter/Flugdienstleiter überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Betriebsleiters/Flugdienstleiters und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
- Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizeivorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Abflug ist aufgeschlossen. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (>30 Min) oder Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Betriebsleiter/Flugdienstleiter, welcher die Änderung umgehend per Mail (in dringenden Fällen zusätzlich per Telefon) an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.
- Bei vorzeitiger Landung aus dem Ausland müssen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug belassen und begeben sich auf direktem Weg ins C-Büro um dort eine allfällige Kontrolle abzuwarten, zumindest so lange bis die gemeldete Landezeit abgelaufen ist.
- Für die Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung wird eine separate Gebühr von CHF 30.- pro Flugzeug erhoben (Abflug und/oder Eingang).