Allgemeines

Im Rahmen einer Vereinbarung der Oberzolldirektion verfügt die Flubag Flugbetriebs AG über die Kompetenz auf dem Flugplatz Luzern-Beromünster Personenabfertigungen für Direktflüge ins Ausland (Ausflug-Zoll in den Schengen-Raum) bzw. für Direktflüge aus dem Ausland (Einflug-Zoll aus dem Schengen-Raum) zu bewilligen. In diesem Zusammenhang wird das Vorgehen für die Zollabfertigung wie folgt geregelt.

Wichtig (Anmeldung oder Änderung): Bitte immer Patricia Wandeler 041 930 18 66 oder 079 325 41 29 anrufen.

Ausgefüllte Zollanmeldungen werden nur an das C-Büro geleitet und werden dann vom Büro an das Zollamt weitergeleitet.

Nur Personenzoll ist möglich.

Vorgehen

  1. 2 Stunde vor dem geplanten Start in Beromünster, und 2 Stunden vor der geplanten Landung in Beromünster muss der verantwortliche Pilot die Zollanmeldung komplett ausfüllen und abschicken. Verzollungen von Unterhalts Arbeiten etc. nur über Zollflugplatz möglich (Altenrhein, Bern, Basel).
  2. In jedem Fall ruft der Pilot direkt anschliessend persönlich unter der Telefonnummer +41 41 930 18 66 (wenn Büro nicht besetzt auf +41 79 325 41 29) den Betriebsleiter/Flugdienstleiter auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
  3. Der Betriebsleiter/Flugdienstleiter überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Betriebsleiters/Flugdienstleiters und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
  4. Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizeivorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  5. Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Abflug ist aufgeschlossen. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (>30 Min) oder Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Betriebsleiter/Flugdienstleiter, welcher die Änderung umgehend per Mail (in dringenden Fällen zusätzlich per Telefon) an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.
  6. Bei vorzeitiger Landung aus dem Ausland müssen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug belassen und begeben sich auf direktem Weg ins C-Büro um dort eine allfällige Kontrolle abzuwarten, zumindest so lange bis die gemeldete Landezeit abgelaufen ist.
  7. Für die Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung wird eine separate Gebühr von CHF 30.- pro Flugzeug erhoben (Abflug und/oder Eingang).

Zum Zollformular